In jedem Fall Schutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FS Fallschutzbelag AG und ihrer Kunden.

Vertragsabschluss
Erteilte Aufträge sind verbindlich und werden mündlich, per Mail oder auf dem Postweg bestätigt. Mit der erfolgten Auftragsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Kaufvertrag ist somit mündlich wie auch schriftlich gültig.

Produkte
Sämtliche Angaben zu den Produkten (Bodensysteme) sind als Richtwerte zu verstehen und sind unverbindlich. Leichte Abweichungen und Toleranzen bei Rohstoffen (Kies, Splitt, Glassplitt, EPDM-Granulat, EPDM-Mulch etc.) sind aufgrund ihrer Herkunft, Eigenschaften, Einmaligkeit, Vorkommnissen und Produktion in Kauf zu nehmen, insbesondere bei Naturprodukten.

Einbautermine
Nach der Auftragserteilung wird ein Einbautermin vereinbart. Dieser Termin ist als Wunschtermin zu verstehen und kann aufgrund äusserer Einflüsse (Wetter, Verzögerungen aller Art) nicht garantiert werden. Verzögerungen irgendwelcher Art berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Entgelt.

Preise
Die Produktpreise der FS Fallschutzbelag AG verstehen sich in CHF. Die Mehrwertsteuer ist in den Einheitspreisen nicht inbegriffen und wird auf den Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen separat ausgewiesen. Es gelten die für das jeweilige Objekt angebotenen Preise. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise der aktuellen Baustellensituation (Transportweg, Zugänglichkeit, zusätzliche Randanschlüsse etc.) anzupassen, insbesondere wenn der Auftraggeber vorgenannte Situationen der FS Fallschutzbelag AG nicht mitgeteilt oder verschwiegen hat.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Die Zahlungen erfolgen gemäss Rechnung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren. WIR werden nicht als Zahlungsmittel angenommen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde im Verzug und der Verzugszins von 5% wird fällig.

Garantiefrist und Haftung
Die Garantiefrist entspricht der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Haftung der FS Fallschutzbelag AG ist beschränkt auf den Einbau fugenloser Bodenbeläge, welcher nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist. Mit dem Verkauf zusätzlicher Produkte kommt die Herstellergarantie zum Tragen. 

Rissbildungen oder Ablösungen entlang von Anschlüssen/Randpartien
Bei fugenlosen EPDM-Granulatbelägen sind Ablösungen und Rissbildungen bei Anschlüssen und Randpartien normal und wie folgt zu erklären. Bodenbeläge haben nicht nur ästhetische Anforderungen zu erfüllen, sie müssen auch verschiedenen funktionellen Aufgaben gerecht werden. Fallschutzbeläge zeichnen sich durch ihre weichen und stossdämpfenden Eigenschaften aus. Die Anforderungen an die Fallschutzbeläge sind in der SN EN 1176:2008 und SN EN 1177:2008 geregelt. Fallschutzbeläge sind grossen mechanischen und witterungsbedingten Einwirkungen ausgesetzt. Unsere Bodensysteme wurden entwickelt, um diesen Anforderungen (z.B. HIC-Werte) gerecht zu werden. Bei Anschlüssen und Randpartien stossen die Bodensysteme an ihre physikalischen Grenzen, da sich der weiche Gummibelag unter Last (Beanspruchung), von der starren Verbindung lösen muss, um seine stossdämpfende Funktion erfüllen zu können. Die differenzierten Anforderungen führen somit bei Übergängen unterschiedlicher Biegezugfestigkeiten zu Ablösungen und Rissen an Anschlüssen und Randpartien. Daher versteht es sich von selbst, dass fugenlose Fallschutzbeläge mit EPDM-Granulat entlang von Anschlüssen und Randpartien solchen Ablösungen und Rissbildungen unterworfen sind.

Haarrisse
Aufgrund witterungsbedingter Einflüsse während dem Einbau oder der Abbindephase kann die neu eingebaute Fläche feine Haarrisse aufweisen. Diese Feinrisse haben keine funktionellen Einschränkungen in Bezug auf die stossdämpfenden Eigenschaften und sind somit nur von ästhetischem Charakter.

Verfärbungen
EPDM-Granulat- und EPDM-Mulchbeläge können sich während und nach dem Einbau verfärben. Durch die UV-Bestrahlung der Sonne kann sich das PU-Bindemittel in einen gelblichen Farbton färben. Diese Verfärbung ist beim Einsatz von hellen und leuchtenden EPDM-Farben gut erkennbar. Durch Schattenwurf oder Reflektion der Sonne in angrenzenden Fenster und Fassaden können solche Verfärbung unregelmässig auftreten. Durch die Einwirkung der Witterung sowie der Bespielung/Begehung der Fläche, wird der feine Film des Bindemittels abgetragen. Diese Einwirkungen haben zur Folge, dass die gelbliche Verfärbung verschwindet und die reine Farbe des UV-stabilen EPDM-Rohmaterials wieder vollumfänglich zum Vorschein kommt. Je nach Witterung und Beanspruchung der Granulatfläche kann dieser Effekt zwei bis drei Monate dauern. Solche Verfärbungen haben lediglich eine suboptimale optische Wirkung und keinen Einfluss auf die Funktionalität und die Qualität des Fallschutzbelages. Mit dem Einsatz eines aliphatischen PU-Bindemittels können solche Verfärbungen verhindert werden. Aliphatische PU-Bindemittel haben die Eigenschaft, sich während der Einbau und Abbindephase nicht zu verfärben. Diese Eigenschaft hat erhebliche Auswirkungen auf den Preis des PU-Bindemittels und somit auch auf den Preis pro m2. Aliphatische (lichtechte) PU-Bindemittel beinhalten jedoch umstrittene Additive (Zusatzstoffe) welche für die spielenden Kinder und die Umwelt nicht vorteilhaft sein dürften. Weiter verursachen aliphatische Bindemittel somit unnötige Mehrkosten (Faktor 2-3).

Kornausbrüche
Bei sämtlichen fugenlosen Bodensystemen wird das Rohmaterial (Kies, Splitt, Glassplitt, EPDM-Granulat, EPDM-Mulch) in der gewünschten Körnung als Schüttgut mit dem geeigneten Bindemittel vermischt. Das Gemisch wird im Ortsverguss fugenlos verbaut. Durch die mechanische Belastung kann es bei sämtlichen Materialien zu einzelnen Kornausbrüchen kommen. Einzelne Kornausbrüche stellen keine Funktionseinschränkung und somit keinen Garantieanspruch dar. Kornausbrüche durch mechanische Beschädigungen können problemlos retouchiert werden und sollten umgehend instand gestellt werden lassen.

Terminverschiebungen
Werden vereinbarte Einbautermine kurzfristig abgesagt, verschoben oder in Art und Menge verändert, gelten nachfolgende Regelungen:

1.bis 72 Std. vor geplantem Einbautermin= kostenlos
2.bis 48 Std. vor geplantem Einbautermin= CHF 1'000.-
3.bis 24 Std. vor geplantem Einbautermin= CHF 1'500.-
4.unter 24 Std. vor geplantem Einbautermin= CHF 2'500.-

Belastung der Fläche
Jedes fugenlose Bodensystem erfüllt einen gewünschten Bedarf und wurde für den entsprechenden Zweck entwickelt. Ebenso sind die punktuellen Belastungen auf der Fläche begrenzt und festgelegt. Bei den fugenlosen Edelstein- und Glasbelägen wird die Belastung begehbar und befahrbar (bis 3.5 To.) unterschieden. Fallschutzbeläge erfüllen die nach SN EN 1176:2008 und SN EN 1177:2008 geforderten stossdämpfenden Eigenschaften und sind nicht geeignet für andere hohe punktuelle Belastungen wie z.B. Absätze von High Heels, Füsse von Leitern oder spitze Gegenstände irgendwelcher Art. Ebenso ungeeignet ist der ständige Einsatz von Stollen (Hufbeschlag) bei Pferdesportbelägen.

Arbeitsfugen
Unvorhergesehene Einflüsse (Gewitter, Regenschauer, Hagel etc.) oder sonstige Behinderungen durch Dritte, können den Einbau unterbrechen, was zu einer Arbeitsfuge führt. Ebenso kann ein Arbeitsfuge entstehen, wenn die Grösse der Fläche eine maximale Tagesleistung übersteigt. Arbeitsfugen jeglicher Art stellen keine Funktionseinschränkung und somit keinen Garantieanspruch dar.

Lebensdauer
Die Lebensdauer unterscheidet sich im wesentlich von der Art des Bodenbelages sowie den witterungsbedingten und mechanischen Belastungen. Die Lebensdauer kann mit der entsprechenden Pflege und Wartung verlängert werden (siehe spezifische Pflegeanleitungen). Den Pflegeanleitungen der FS Fallschutzbelag AG und deren Systeme sind unbedingt Folge zu leisten.

Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen des Vertrages, die nach Auftragsbestätigung der FS Fallschutzbelag AG vorgenommen werden, müssen schriftlich erfolgen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Verträge, für welche die vorliegenden AGB gelten, unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).

Bern, August 2015

Pflege Fallschutzbelag

Fugenlose Fallschutzbeläge benötigen eine einfache Pflege

Pflege Edelsteinbelag

Fugenlose Edelsteinbeläge benötigen eine minimale Pflege

Pflege Pferdebelag

Fugenlose Pferdebeläge benötigen eine einfache Pflege

NACHHALTIGE FUNKTIONALE UND SCHÖNE BELÄGE

 

Ihren Fallschutzbelag reinigen wir praktisch, kompetent und effizient.

Funktionalität und Langlebigkeit der Fallschutzbeläge werden durch unsere

fachmännische Pflege gewährleistet. Die Fallschutzbeläge sollten von

Verunreinigungen wie Laub, Rasenschnitt und sonstigem Unrat frei gehalten werden. 

Für die Pflegearbeiten kontaktieren wir sie gerne drei bis vier Jahre nach dem Einbau

des Fallschutzbelages.

Somit bieten wir unseren Kunden einen sorglosen Service von A - Z.

PFLEGE FÜR NACHHALTIGE SCHÖNHEIT

 

Ästhetik und Langlebigkeit - Ihren Edelsteinbelag pflegen wir nachhaltig und effizient.

Für die minimal notwendigen Pflegearbeiten kontaktieren wir sie gerne

drei bis vier Jahre nach dem Einbau des Edelsteinbelages. Zur Verhinderung

von Kornausbrüchen wird nach der Vorreinigung der

Oberfläche erneut ein UV beständiges PU-Bindemittel aufgetragen.

Gleichzeitig mit der Reinigung können allfällige mechanische Beschädigungen

problemlos und mit geringem Aufwand repariert werden.

 

 

DAUERHAFT GELENKSCHONEND FÜR DAS PFERD

 

Ihre Pferdebeläge können problemlos und mit geringem Aufwand gereinigt und

unterhalten werden. Mittels Pflegeanleitung, welche wir nach dem Einbau des

Pferdebodenbelages an unsere Kunden aushändigen, sind die hierfür

erforderlichen Pflegemassnahmen problemlos durch den Betreiber möglich. 

Gerne stellen wir jedoch auch hier unsere Kräfte und Erfahrung in Ihren Dienst.

SICHERHEIT FÜR KINDER

 

Die FS Fallschutzbelag AG gewährleistet eine professionelle Prüfung, Abnahme und

Zertifizierung von stossdämpfenden Spielplatzböden gemäss SN EN 1177:2008.

Die Sicherheitsprüfung wird von qualifizierten Spielplatzprüfern nach DIN 79161

durchgeführt. Der Kopf-Verletzungsfaktor wird vor Ort mit einem hoch präzisen

HIC Prüfgerät detailliert dokumentiert. Darüber hinaus erstellen wir nach Bedarf

individuell abgestimmte Wartungskonzepte.

ZERTIFIZIERT FÜR UNSERE SICHERHEIT

 

Die für uns relevanten und wichtigen Normen sind:

-SN EN 1176:2008 (Norm für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden)

-SN EN 1177:2008 (Norm für sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren)

-EN 71-3 (Sicherheit von Spielzeug: Migration bestimmter Elemente)

-DIN EN 13501-1 (Brandverhalten von Bauprodukten)

 

Bauherren, Architekten und Spielplatzbetreiber sind gemäss der für die Schweiz

verbindlichen Normen verpflichtet, die erforderlichen Prüfzeugnisse,

welche durch ein akkreditiertes Labor ausgestellt sind, einzufordern

(z.B das Prüfzeugnis über die Einhaltung der stossdämpfenden Eigenschaften)

 

 

KOMPETENZ DURCH LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

 

Die detaillierten Arbeitsschritte von fugenlosen Bodenbelägen im Aussenbereich

sind in keinem Normpositionen-Katalog NPK enthalten. Basierend auf unseren

langjährigen Erfahrungen haben wir eigene Submissionstexte entwickelt, 

welche die erforderlichen Qualitätsansprüche an fugenlose Bodenbeläge berücksichtigen.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Ausschreibungstexte gerne zur Verfügung

und beraten Sie während der Projektphase. 

 

T  031 301 31 00

info@fallschutzbelag.ch 

 

 

 

HIC-Prüfungen

Messen der stossdämpfenden Eigenschaften bei Fallschutzbelägen nach gültiger Norm.

Spielplatz Prüfnormen

Ein dauerhaft sicheres und langlebiges System: Kontrolliert und zertifiziert

Ausschreibungstexte

Die einzelnen Arbeitsschritte präzise ausschreiben